Abschnitt 12.
Anpassung der Golfregeln für Golfspieler mit Behinderung
Vorwort
Der „Behinderten-Golfsport“ hat in Europa in den letzten Jahren stark zugenommen. So war es auch folgerichtig, dass sich Anfang 2000 die „European Disabled Golf Association“ konstituierte. Die Zuwachsraten Behinderter, die den Golfsport ausüben, sind auch in Deutschland
ungebremst.
Eine Behinderung ist etwas völlig Normales. Behinderte wollen dies auch im Sport so verstanden wissen. Dennoch benötigt diese Sportlergruppe einige Sonderregelungen, um den Golfsport überhaupt ausüben zu können:
Wer nicht gehen kann, benötigt ein Fahrzeug. Wer aber ein Fahrzeug nutzt (z. B. Rollstuhlfahrer), dem muss es gestattet sein, Bunker und Greens zu befahren. Blinde, die in großem Maße ihr Gefühl einsetzen, müssen Schläger in Hindernissen aufsetzen dürfen und sind zwingend auf die Unterstützung eines Caddies/Coaches angewiesen. Stark Bewegungseingeschränkte benötigen evtl. künstliche Hilfsmittel zum Spiel, die sonst nach den Regeln unzulässig sind.
Ermöglicht man Anpassungen der Golfregeln für Spieler mit Behinderungen, wird es überhaupt erst möglich, behinderte Golfer sinnvoll in das Spielgeschehen einzugliedern. Dies ist um so wichtiger, da gerade dieser Personengruppe der Golfsport ein hohes Maß an Lebenswertgefühl vermittelt und für viele auch eine Therapie im gesundheitlichen Sinne darstellt.
Anpassungen der Golfregeln für Golfspieler mit Behinderung
Die Anpassungen der Golfregeln für Golfspieler mit Behinderung sollen es behinderten Golfspielern ermöglichen, ohne Benachteiligungen mit einem Golfspieler ohne Behinderung oder einem Golfspieler anderer Behinderung zu spielen. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieses Ziel gelegentlich zu einer Regeländerung führt, die vielleicht auf den ersten Blick unfair aussehen mag, weil es eine einfachere Antwort zu geben scheint, jedenfalls wenn zwei Golfspieler mit
der gleichen Behinderung gegeneinander spielen.
Schon aus praktischer Sicht ist es sinnvoll, Golfspieler mit Behinderung in Gruppen einzuteilen, von denen jede speziell auf sie zugeschnittene Anpassungen der Golfregeln erfährt. Fünf solcher Gruppen sind zu bilden: blinde Golfspieler, Golfspieler mit Amputationen, Golfspieler, die Stöcke oder Krücken benötigen, Golfspieler, die einen Rollstuhl benötigen und Golfspieler mit geistiger Behinderung.
Im folgenden wird versucht, die Golfregeln an die verschiedenen Gruppen von Golfspielern mit Behinderung anzupassen, wobei die oben genannte Absicht des Ausgleichs von Benachteiligungen als oberstes Ziel angestrebt wird. 175
Auf jeden Fall ist hervorzuheben, dass diese Regeländerungen nur dann gelten, wenn
sie von der Spielleitung für anwendbar erklärt worden sind. Diese Anpassungen gelten
also nicht automatisch für einen Wettbewerb, an dem Golfspieler mit Behinderung teilnehmen.
Hinweis: Bei Zweifeln über die Auslegung einzelner Bestimmungen ist stets auf die englische
Originalfassung zurückzugreifen. Die Regeln werden vom Royal and Ancient Golf
Club of St. Andrews in unregelmäßigen Abständen überarbeitet.
12.1 Blinde Golfspieler
Definition von „Coach“
Der Status eines Coaches und die Pflichten, die er zu erfüllen hat, sollen klar definiert sein.
Ohne eine solche Klärung wäre es zum Beispiel schwierig, zu bestimmen, wie ein blinder Golfspieler
vorgehen muss, wenn sein Ball nach einem Schlag seinen Coach oder den eines anderen
Spielers trifft. Daher wird folgende Definition vorgeschlagen:
Coach Unter „Coach“ versteht man eine Person, die einen blinden Golfspieler beim
Ansprechen des Balls und beim Ausrichten vor dem Schlag unterstützt. Gemäß
den Regeln hat ein Coach den gleichen Status wie ein Caddie.
Hinweis: Ein Spieler darf den Coach um Belehrung bitten und von diesem Belehrungen
entgegennehmen.
Regel 6-4. (Caddie)
Die Regeln verbieten es nicht, dass der Coach eines blinden Spielers auch als dessen Caddie
tätig ist. Aus einer Reihe von Gründen könnte der Coach jedoch nicht in der Lage sein, den
Pflichten eines Caddies nachzukommen. Daher sollte es einem blinden Golfspieler nicht untersagt
sein, sowohl einen Coach als auch einen Caddie zu haben. In diesem Fall darf der Coach
jedoch die Schläger des Spielers nicht tragen oder handhaben, außer um dem Spieler beim
Beziehen der Standposition oder beim Ausrichten vor dem Schlag zu helfen oder ihm, entsprechend
Decision 6-4/4.5, zu helfen. Andernfalls wäre der Spieler zu disqualifizieren, da er
mehr als einen Caddie (zu gleicher Zeit) hat.
Regel 8-1. (Belehrung)
Hinsichtlich der Definition von „Coach“ wird vorgeschlagen, Regel 8-1. folgendermaßen zu
ändern:
8-1. Belehrung
Während einer festgesetzten Runde darf ein Spieler niemandem im Wettspiel, ausgenommen
seinem Partner, Belehrung erteilen. Ein Spieler darf nur seinen Partner oder
beider Caddies oder - wenn vorhanden - beider Coaches um Belehrung bitten.
Regel 13-4.b. (Boden bzw. Grund im Hindernis mit Schläger berühren)
Von Regel 13-4. darf die folgende, weitere Ausnahme gestattet werden:
Ausnahmen:
Vorausgesetzt, dass nichts zum Prüfen der Beschaffenheit des Hindernisses oder zum
Verbessern der Lage des Balls geschieht, ist es straflos, wenn ein blinder Golfspieler mit
seinem Schläger in einem Hindernis in Vorbereitung zum Schlag den Boden berührt.
Unabhängig davon gilt, dass der Spieler den Ball angesprochen hat, sobald er seine
Standposition bezogen hat.
Regel 16-1.f. (Position von Caddie oder Partner)
Aufgrund der komplexen Vorgänge, die beim Ausrichten eines blinden Golfspielers auf dem
Grün eine Rolle spielen, kann es schwierig oder unzumutbar sein, von einem blinden Golfspieler
und seinem Coach zu erwarten, Regel 16-1.f. einzuhalten. Daher ist es straflos, wenn
sich der Coach eines Spielers während eines Schlages, der auf dem Grün gespielt wird, auf der
oder nahe an die Verlängerung der Puttlinie hinter dem Ball positioniert, vorausgesetzt, der
Coach unterstützt den Spieler während des Schlages in keiner anderen Weise.
Unter Berücksichtigung von Regel 16-1.f. kann es jedoch sinnvoll sein, einem Coach zu verbieten,
in einer Position zu bleiben, die gegen diese Regel verstößt, wenn er die Aufgaben eines
Coaches oder Caddies für zwei verschiedene Spieler gleichzeitig erfüllt.
Abschnitt 12. Anpassung der Golfregeln für Golfspieler mit Behinderung
Das Hereinsteigen in Bunker oder Heraussteigen aus Bunkern durch beinamputierte Golfspieler,
die eine Prothese tragen, stellt ein mögliches Problem dar - eine Situation, die aber
eher selten vorkommen wird. Daher sollte Regel 28 (Ball unspielbar) ohne Änderung angewandt
werden.
12.3 Golfspieler, die Stöcke oder Krücken benötigen
Definition von „Standposition“
Der Gebrauch von Hilfsmitteln wirft die Frage auf, aus welchen Komponenten das Beziehen der
Standposition besteht. Dies ist ein kritischer Punkt beim Bestimmen der Erleichterung an
einem unbeweglichen Hemmnis (Regel 24-2.) oder bei ungewöhnlichen Bodenverhältnissen
(Regel 25-1.) und bei der Frage, ob ein Spieler eine Strafe erhält, wenn sich sein Ball vor dem
Schlag bewegt. Folgende Definition wird vorgeschlagen:
Standposition
Die „Standposition“ eines Spielers, der ein Hilfsmittel benutzt, ist „bezogen“, wenn er
dieses Hilfsmittel und, soweit möglich, seine Füße in Position für einen oder in Vorbereitung
auf einen Schlag bringt. Das Hilfsmittel wird als Teil der Standposition des Spielers
angesehen.
Regel 6-4. (Caddie)
Entsprechend Decision 6-4/4.5 handelt jemand - einschließlich eines anderen Caddies oder
Spielers -, der einem Spieler beim Suchen seines Balls hilft, nicht als der Caddie dieses Spielers.
Eine solche Handlung stellt keine Verletzung von Regel 6-4. dar, die es unter Androhung
von Disqualifikation einem Spieler untersagt, mehr als einen Caddie auf einmal zu haben.
Regel 13-2. (Lage, Raum des beabsichtigten Schwungs oder Spiellinie verbessern)
Die Auslegung dessen, was „das redliche Beziehen der Standposition“ eines Spielers darstellt,
ist eine der schwierigsten Bewertungen im Golf. Während die meisten Regeln klar und objektiv
auszulegen sind, ist diese Regel eher subjektiv auszulegen. Decision 13-2/1 (Erläuterung
von „redliches Beziehen der Standposition“) enthält zwar Hinweise, jedoch bleibt immer noch
eine Grauzone zurück. Ein Golfspieler mit Behinderung, der ein Hilfsmittel verwendet, darf die
Zweige eines Baumes oder Busches verbiegen oder sogar abbrechen, wenn dies nötig ist, um
seine Standposition redlich zu beziehen. Es ist ihm jedoch nicht erlaubt, das Hilfsmittel dazu
zu benutzen, die Zweige absichtlich zurückzuhalten, die sonst in den Bereich des von ihm
beabsichtigten Schwunges oder seiner Spiellinie im Wege stünden. Es gibt wohl keinen Ersatz
für die schwierige Beurteilung, die für die Auslegung dieser Regel erforderlich ist; und es wird
ihn wohl auch in Zukunft nicht geben.
Regel 13-3. (Standposition herstellen)
Die Verwendung von Hilfsmitteln von Golfspielern mit Behinderung stellt kein „Herstellen der
Standposition“ in der Bedeutung von Regel 13-3. dar. In diesem Zusammenhang gibt es außerdem folgenden strittigen Punkt:
Verstößt ein Spieler gegen diese Regel, wenn er eine Standposition herstellt, so dass die
ihn stützende Krücke während des Schwunges nicht wegrutscht?
Die Antwort auf diese Frage hängt natürlich vom Konzept des „redlichen Beziehens der Standposition“
(Regel 13-2.) ab.
Ein Spieler, der seine „Standposition bezieht“, indem er Erde anhäuft, gegen die er seine
Krücke stützt, würde wegen Herstellen einer Standposition gegen Regel 13-3. verstoßen. Dennoch
ist das „Eingraben“ mit den Füßen in gewissem Umfang zulässig. Analog dazu wäre also
auch ein gewisses Maß an „Eingraben“ mit einem Hilfsmittel zulässig, um ein Rutschen zu verhindern,
jedoch würde der Spieler ab einem gewissen Punkt gegen das „redliche Beziehen der
Standposition“ verstoßen. Letztlich ist dies eine subjektive Entscheidung, die die Spielleitung
nach Abwägung aller Umstände zu treffen hat.
Regel 13-4.a. (Beschaffenheit des Hindernisses prüfen) und
Regel 13-4.b. (Berührung des Bodens bzw. Grundes im Hindernis)
Entsprechend Decision 13-4/22 (Harkenstiel vor dem Schlag in den Bunker stecken) könnte
daran gedacht werden, dass ein Golfspieler mit Behinderung, der einen Bunker mit einem
Stock oder mit Krücken betritt, die Beschaffenheit dieses Hindernisses prüft und daher einer
Strafe unterliegt. Die Absicht der Decision 13-4/22 ist es jedoch, klarzustellen, dass ein Spieler
keine zusätzlichen Informationen über die Beschaffenheit des Hindernisses durch Handlungen,
außer denen, die notwendig sind, um den Ball zu erreichen und seine Standposition zu
beziehen, erhalten soll. Daher würde ein Spieler, der ein Hindernis mit einem Stock oder mit
Krücken betritt, also nicht gegen Regel 13-4.a. oder 13-4.b. verstoßen, vorausgesetzt, seine
Handlungen dienen nicht dazu, die Beschaffenheit des Hindernisses zu prüfen.
Regel 14-2. (Unterstützung)
Vor dem Schlag ist es einem Golfspieler mit Behinderung gestattet, physische Unterstützung
von jedermann in Anspruch zu nehmen, um ein von ihm benutztes Hilfsmittel oder sich selbst
zu positionieren. Die Bestimmungen dieser Regel gelten nur, während der Spieler einen Schlag
durchführt.
Regel 14-3. (Künstliche Hilfsmittel und ungebräuchliche Ausrüstung)
Hilfsmittel eines Golfers mit Behinderung werden gemäß Regel 14-3. als „künstliche Hilfsmittel“
oder „ungebräuchliche Ausrüstung“ betrachtet. Dennoch kann die Spielleitung einem
Golfspieler mit Behinderung gestatten, ein solches Hilfsmittel zu verwenden, auch wenn es so
verändert wurde, dass es den Spieler beim Spiel unterstützt. Ist die Spielleitung jedoch der
Meinung, dass der Spieler dadurch einen unzulässigen Vorteil gegenüber den anderen Spielern
hätte, hat die Spielleitung das Recht, die Verwendung des Hilfsmittels gemäß Regel 14-
3. zu untersagen.
Regel 16-1.e. (Über oder auf Puttlinie stehen)
Angesichts der vorgeschlagenen Definition von „Standposition“ wird empfohlen, Regel 16-1.e.
folgendermaßen zu ändern:
e. Über oder auf Puttlinie stehen
Der Spieler darf auf dem Grün keinen Schlag aus einer Standposition spielen, bei der er
beiderseits der Puttlinie einschließlich der Verlängerung dieser Linie hinter dem Ball
steht oder diese Linie einschließlich der Verlängerung mit einem der Füße oder einem
Hilfsmittel berührt.
Regel 17-3.b. (Ball trifft Flaggenstock oder bedienende Person)
Die Formulierung von Regel 17-3.b. macht klar, dass - wenn ein Ball ein Hilfsmittel trifft, das
von einer Person benutzt wird, während diese mit Ermächtigung oder Kenntnis des Spielers
den Flaggenstock bedient - der Spieler wegen Verstoßes gegen diese Regel eine Strafe erhält.
Regel 20-1. (Aufnehmen)
Siehe Ausführungen unter „Golfspieler im Rollstuhl“.
Regel 22 (Ball behindert oder unterstützt Spiel)
Siehe Ausführungen unter „Golfspieler im Rollstuhl“.
Regel 24-2. (Unbewegliches Hemmnis) und Regel 25-1. (Ungewöhnliche Bodenverhältnisse)
Die ergänzte Definition der „Standposition“ (s. o.) gesteht einem Spieler bei einem unbeweglichen
Hemmnis oder ungewöhnlichen Bodenbedingungen eine Erleichterung zu, wenn das
Hemmnis oder die ungewöhnlichen Bodenverhältnisse beim redlichen Beziehen der Standposition
auch das Platzieren seines Hilfsmittels beeinträchtigen würden. Die Ausnahmen zu
Regel 24 und 25 würden jedoch eine Erleichterung für einen Spieler ausschließen, der durch
diese Bedingungen beeinträchtigt wird, wenn er sein Hilfsmittel in einer für den erforderlichen
Schlag unnötig abnormen Position platziert oder eine unnötig abnorme Spielrichtung wählt.
Regel 28 (Ball unspielbar)
Es ist eine Tatsache, dass ein Golfspieler ohne Behinderung versuchen darf, einen Schlag auszuführen
- und dies auch erfolgreich durchführen kann -, den ein anderer Golfspieler ohne
Behinderung vielleicht als unspielbar erklärt hätte. Es ist auch eine Tatsache, dass ein Golfspieler
mit Behinderung, der auf den Gebrauch von Stöcken, Krücken oder anderen Hilfsmitteln
angewiesen ist, gelegentlich nicht in der Lage sein kann, einen Ball zu spielen, den ein
Golfspieler ohne Behinderung spielen könnte. So ist es zum Beispiel möglich, dass ein Golfspieler,
der Krücken benutzt, einen Ball als unspielbar erklären muss, der auf einem steil abfallenden,
nassen Grasabhang liegt, um die Gefahr eines Sturzes zu vermeiden. Hierbei handelt
es sich jedoch um einen nicht ungewöhnlichen und deshalb vergleichbaren Fall wie den, bei dem die Bälle zweier Golfspieler ohne Behinderung auf einem Kiesweg liegen und ein Spieler
den Ball spielt, der andere seinen Ball jedoch für unspielbar erklärt, um so Verletzungen durch
aufgewirbelten Kies zu vermeiden.
Man könnte argumentieren, dass - da die oben genannten Situationen möglicherweise gefährlich
sind - Decision 1-4/10 (Gefährliche Situation, Klapperschlangen oder Bienen behindern
das Spiel) Anwendung finden und dem Spieler eine straflose Erleichterung gewährt werden
sollte, wie in dieser Decision beschrieben. Aber: Die oben genannten Situationen sind zwar
möglicherweise gefährlich, sie entsprechen aber nicht den Umständen bzw. der Lösung, die
in der Decision 1-4/10 angegeben wird. Diese Decision betrifft nämlich einen Spieler, der in
eine gefährliche Situation gerät, die sowohl völlig außerhalb seiner Kontrolle liegt als auch in
keinem Zusammenhang zum normalen Ablauf des Spiels steht.
Schließlich müssen alle Spieler nach besten Kräften beurteilen, ob sie sich selbst durch das
Spielen eines bestimmten Schlages in Gefahr bringen oder nicht. Ist das der Fall, kann es die
beste Option für einen Spieler sein, den Ball für unspielbar zu erklären. Tut er dies, muss Regel
28 Anwendung finden. Das Gewähren von Erleichterung ohne Strafe in einer Situation, die
möglicherweise Verletzungen verursachen würde, schafft unkontrollierbare Fälle, die Gelegenheit
zu Missbrauch bieten würden.
12.4 Golfspieler im Rollstuhl
Definition von „Standposition“
Siehe Ausführungen unter „Golfspieler, die Stöcke oder Krücken benötigen“
Regel 1-2. (Beeinflussung des Balls), Regel 13-1. (Ball spielen wie er liegt) und Regel
18-2.a. (Ball in Ruhe von Spieler bewegt)
Vor dem Schlag haben Golfspieler, die aus einem Rollstuhl heraus spielen, den Ball häufig ein
kurzes Stück bewegt, um vor dem Ansprechen dessen Positionierung innerhalb der Standposition
zu erleichtern - ein Manöver, das oft als „Anstoßen des Balls“ bezeichnet wird. Als Rechtfertigung
dieser Praxis werden in der Regel die Steigerung des Spieltempos und die Verhinderung
von Schäden am Rasen genannt, da der Spieler seinen Rollstuhl nicht präzise ausrichten
muss. Jeder sollte das Spieltempo steigern und gleichzeitig die Rasenschäden eindämmen.
Daher ist der Vorgang des „Anstoßens“ sicherlich von Vorteil. Dennoch verstößt solch
eine Handlung gegen eines der beiden grundlegendsten Spielprinzipien - nämlich das Prinzip,
den Ball zu spielen, wie er liegt.
Eine Regelung zu formulieren, die ein solches Verfahren erlauben würde, ist schwieriger als es
scheinen mag. Zum Beispiel: Womit darf der Spieler den Ball „anstoßen“? Wie weit darf er ihn
„anstoßen“? Wann ist der Ball wieder im Spiel? Wenn sich der Ball bewegt, nachdem er „angestoßen“
wurde, muss er dann neu platziert werden, gespielt werden wie er liegt oder darf der
Spieler ihn erneut „anstoßen“? Wenn sich der Ball bewegt, nachdem er „angestoßen“ wurde,
wird gegen den Spieler eine Strafe verhängt? muss der Ball auf dem gleichen Teil des Golfgeländes
bleiben (auf dem Abschlag, im Gelände, im Hindernis und auf dem Grün), nachdem 181
er „angestoßen“ wurde? Wenn er an der gleichen Stelle des Golfgeländes bleiben muss, darf
dann ein Spieler, der den Ball nur ein paar Zentimeter „anstößt“, diesen von einem hohen
Rough in ein niedriges Rough oder auf das Fairway bewegen? Bleibt der ursprüngliche Ball in
einem Divot liegen, darf der Spieler den Ball aus einem Divot heraus „anstoßen“?
In Bezug auf die vorletzte Frage ist durchaus zu erwarten, dass es erheblich weniger wahrscheinlich
ist, dass der Spieler, der die Gelegenheit hat, seinen Ball aus hohem Gras in niedriges
Gras zu bewegen, an einem besonders entscheidenden Punkt in seiner Runde eine große
Anstrengung unternimmt, seinen Rollstuhl präzise auszurichten, als ein Spieler, der seinen Ball
von niedrigem in hohes Gras bewegen müsste.
Schließlich wird so das „Anstoßen“ des Balls zu einem Mechanismus, durch den das „Besserlegen“
bzw. „bevorzugte Lagen“ unterstützt werden, was sicherlich kein erwünschtes Ergebnis
ist. Daher sollte dieses Verfahren nicht gefördert werden. Allerdings macht es für die Frage,
wie streng diese Regelung zu handhaben ist, einen erheblichen Unterschied, ob die Golfregeln
während einer privaten Golfrunde und während eines Wettspiels angewandt werden.
Regel 6-4. (Caddie)
Ausführungen zu dieser Regel finden Sie unter dem gleichen Stichwort bei Golfspielern, die
Stöcke oder Krücken benötigen. Außerdem wäre es für einen Golfspieler im Rollstuhl zulässig,
sowohl einen Caddie als auch einen Helfer einzusetzen, der ihn unterstützt, vorausgesetzt, der
Helfer trägt oder handhabt die Schläger des Spielers nicht (siehe untenstehende Regel 8-1.)
Abhängig von seinen Verantwortlichkeiten müsste der Status des Helfers geklärt werden (siehe
Ausführung zu „Coach“ bei blinden Golfspielern und Ausführungen zu „Supervisor“ bei Golfspielern
mit geistiger Behinderung).
Regel 8-1. (Belehrung)
Setzt ein Golfspieler im Rollstuhl sowohl einen Caddie als auch einen Helfer ein (siehe obenstehende
Regel 6-4.), ist es dem Helfer untersagt, dem Spieler eine Belehrung zu geben.
Regel 13-2. (Lage, Raum des beabsichtigten Schwungs oder Spiellinie verbessern)
Siehe Ausführungen unter „Golfspieler, die Stöcke oder Krücken benötigen“.
Regel 13-3. (Standposition herstellen)
Siehe Ausführungen unter „Golfspieler, die Stöcke oder Krücken benötigen“.
Regel 14-2. (Unterstützung)
Siehe Ausführungen unter „Golfspieler, die Stöcke oder Krücken benötigen
Regel 14-3. (Künstliche Hilfsmittel oder ungebräuchliche Ausrüstung)
Siehe Ausführungen unter „Golfspieler, die Stöcke oder Krücken benötigen“.
Regel 16-1.e. (Über oder auf Puttlinie stehen)
Siehe Ausführungen unter „Golfspieler, die Stöcke oder Krücken benötigen“.
Regel 17-3.b. (Ball trifft Flaggenstock oder bedienende Person)
Siehe Ausführungen unter „Golfspieler, die Stöcke oder Krücken benötigen“.
Regel 20-1. (Aufnehmen)
Regel 20-1. legt unter anderem fest:
Werden ein Ball oder der Ballmarker beim Aufnehmen des Balls nach einer Regel oder
beim Kennzeichnen seiner Lage versehentlich bewegt, so müssen der Ball bzw. der Ballmarker
zurückgelegt werden. Dies ist straflos, sofern das Bewegen von Ball oder Ballmarker
unmittelbar auf die besondere Handlung von Kennzeichnen der Lage oder Aufnehmen
des Balls zurückzuführen ist. In anderweitigen Fällen zieht sich der Spieler
einen Strafschlag nach dieser Regel oder Regel 18-2.a. zu.
Diese Regel macht keine Änderung für Golfspieler mit Behinderung erforderlich. Da jedoch
durch physische Einschränkungen und Hilfsgeräte, vor allem Rollstühle, der Zugang zum Ball
erschwert sein kann, sollte diese Regel so großzügig ausgelegt werden, dass bei der Frage, ob
versehentliches Bewegen „unmittelbar auf die besondere Handlung ...“ zurückzuführen ist, im
Zweifel zugunsten des Golfspielers mit Behinderung entschieden wird.
Regel 20-2.a. (Fallenlassen und erneutes Fallenlassen - Von wem und wie)
Statt einem Golfspieler mit Behinderung, der einen Rollstuhl benutzt, vorzuschreiben, den Ball
über seinen Kopf zu halten und ihn dann fallen zu lassen oder nach oben zu werfen, um so die
geforderte „Schulterhöhe“ (eines aufrecht stehenden Spielers) zu erreichen, und um eine einheitliche
Regelung zu erzielen, wird folgende Änderung von Regel 20-2.a. vorgeschlagen:
Regel 20-2. Fallenlassen und erneutes Fallenlassen
a. Von wem und wie
Ein Ball, der nach den Regeln fallen zu lassen ist, muss vom Spieler selbst fallengelassen
werden. Der Spieler muss entweder stehen oder aufrecht sitzen, den Ball mit ausgestrecktem
Arm in Schulterhöhe halten und ihn fallen lassen. Wird der Ball von jemand
anderem oder auf andere Weise fallen gelassen und wird dieser Fehler nicht nach Regel
20-6. berichtigt, so zieht sich der Spieler einen Strafschlag zu.
Regel 20-3. (Hinlegen und Zurücklegen)
Ein Spieler darf zwar eine andere Person ermächtigen, seinen Ball aufzunehmen, doch darf
nach den Regeln nur der Spieler oder sein Partner einen Ball hinlegen. Aufgrund der physischen
Einschränkungen kann es für einen Golfspieler im Rollstuhl schwierig oder unmöglich
sein, einen Ball so hinzulegen wie in Regel 20-3.a. vorgesehen. Die Lösung für dieses Problem
ist nicht ganz unkompliziert. Statt unmittelbar vorzuschlagen, dass eine andere Person vom Spieler ermächtigt werden soll, den Ball für ihn hinzulegen oder der Spieler selbst sein Bestes
versuchen soll, auch wenn das bedeutet, den Ball u. U. ein paar Zentimeter zu werfen, scheint
es vernünftiger zu sein, abzuwarten, ob dieser Sachverhalt tatsächlich ein maßgebliches Problem
darstellt.
Das Zurücklegen des Balls dürfte wohl nur selten Schwierigkeiten verursachen, da Regel
20-3. ein Zurücklegen nicht nur durch den Spieler oder seinen Partner, sondern auch durch die
Person gestattet, die ihn aufgenommen hat.
Regel 22 (Ball behindert oder unterstützt Spiel)
Golfspieler mit Behinderung, die Hilfsmittel verwenden, neigen dazu, ihren Ball auf dem Grün
nicht aufzunehmen, um die Gefahr möglicher Schäden auf der Oberfläche des Grüns zu verringern.
Das ist kein so großes Problem wie es scheinen mag, da der Spieler eine andere Person
ermächtigen darf, seinen Ball aufzuheben und zu markieren. Auch die Entwicklung von
Hilfsmitteln, die die Belastung pro Quadratzentimeter Grünoberfläche minimieren, wird dieses
Problem weiter verringern.
Regel 24-2. (Unbewegliche Hemmnisse) und Regel 25-1. (Ungewöhnliche Bodenverhältnisse)
Siehe Ausführungen unter „Golfspieler, die Stöcke oder Krücken benötigen“.
Regel 28 (Ball unspielbar)
Zusatzbemerkungen zu dieser Regel finden Sie im Abschnitt „Golfspieler, die Stöcke oder
Krücken benötigen“.
Offensichtlich ist hier der wichtigste Punkt, wie diese Regel auf Golfspieler, die einen Rollstuhl
benutzen, angewandt werden soll, wenn sie ihren Ball, der im Bunker liegt, nicht erreichen
können. Derzeit bewegen Golfspieler im Rollstuhl den Ball oft nahe an den Rand des Bunkers
und spielen ihn dann ohne Strafschlag oder lassen den Ball außerhalb des Bunkers unter Hinzurechnung
eines Strafschlages fallen.
Diese Vorgehensweise schafft das Potential für eine eindeutige Ungerechtigkeit. Nehmen wir
den Fall, dass zwei Golfspieler im Rollstuhl gegeneinander spielen und der Ball beider Spieler
in einem Bunker liegen bleibt. Ist einer der Bälle spielbar und der andere unspielbar, werden
beide Spieler gleich behandelt - ein entschiedener Vorteil für den Spieler, dessen Ball unspielbar
war.
Bevor eine Lösung für dieses Problem vorgeschlagen wird, muss eine weitere mögliche Ungerechtigkeit
beachtet werden. So sind die möglichen Optionen für einen Golfspieler ohne Behinderung
zu betrachten, wenn er einen Schlag spielt und der Ball in einem Bunker liegen bleibt.
Er kann den Ball spielen, wie er liegt. Erachtet er seinen Ball für unspielbar, muss er unter Hinzurechnung
einer Strafe von einem Schlag:
a. einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der ursprüngliche Ball zuletzt
gespielt wurde; oder
b. einen Ball innerhalb zweier Schlägerlängen von der Stelle, wo der Ball lag, nicht näher
zum Loch, fallenlassen; oder
c. einen Ball in beliebiger Entfernung hinter dem Punkt fallenlassen, wo der Ball lag,
wobei dieser Punkt auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle, wo der Ball fallengelassen
wird, liegen muss.
Ist der unspielbare Ball in einem Bunker, so darf der Spieler nach a., b. oder c. dieser
Regel verfahren. Verfährt er nach b. oder c., so muss ein Ball in dem Bunker fallengelassen
werden.
Der Golfspieler ohne Behinderung kann daher seinen nächsten Schlag außerhalb des Bunkers
vornehmen, doch statt einfach einen Ball außerhalb des Bunkers fallenzulassen, muss er zu
der Stelle zurückkehren, von der er zuletzt gespielt hat. In einigen Fällen kann dies dazu
führen, dass er einen vollständigen Schlag spielen muss, nur um wieder in Höhe des Bunkers
zu liegen - dies entspricht demnach zwei Strafschlägen. Daher führt dieses Problem zu einer
noch größeren Ungerechtigkeit, wenn ein Golfspieler ohne Behinderung gegen einen Golfspieler
mit Behinderung spielt.
Dem Ziel folgend, es Golfspielern ohne Behinderung und Golfspielern mit Behinderung zu
ermöglichen, auf einer gerechten Basis gegeneinander zu spielen, wird folgende Änderung der
Formulierung von Regel 28 empfohlen:
Erachtet ein Golfspieler mit Behinderung seinen Ball in einem Bunker für unspielbar,
muss er:
a. Gemäß Regel 28.a., b. oder c. fortfahren; oder
b. Einen zusätzlichen Strafschlag hinzuzählen und den Ball außerhalb des Bunkers spielen,
wobei die Stelle, an der der Ball lag, direkt zwischen dem Loch und der Stelle, an
der der Ball fallengelassen wird, liegen muss.
Die obige Formulierung kann zwar eine Grundlage für die Handhabung des Problems darstellen,
das Golfspieler im Rollstuhl bei Bunkern haben, doch werden erhebliche Probleme in
bezug auf die Vorgabe entstehen, wenn diese endgültig als Lösung anerkannt wird. Die Vorgabenfragen
werden in einem der folgenden Abschnitte dieser Ausführungen näher behandelt.
12.5 Golfspieler mit geistiger Behinderung
Eine Änderung der Golfregeln für Golfspieler mit geistiger Behinderung scheint unnötig zu sein.
Wenn entschieden wird, nach den Golfregeln zu spielen, sollten diese Spieler auch die Fähigkeiten
haben, den Regeln zu folgen, auch wenn einige von ihnen eventuell spielbegleitende
185
Unterstützung benötigen, um verschiedenen oder allen Gesichtspunkten des Spiels, inklusive
der Etikette, Rechnung tragen zu können. In diesem Zusammenhang hätte ein Supervisor, eine
spielbegleitende unterstützende Person, in einigen Fällen eine ähnliche Funktion wie der Coach
eines blinden Golfspielers. In anderen Situationen hätte der Supervisor eher eine beobachtende
Funktion, in der er einer oder mehreren Gruppe/n von Golfspielern je nach Bedarf hilft. In diesem
Fall wäre er als außenstehendes Organ zu betrachten. Beim Definieren des Status und der
Pflichten eines Supervisors müssen mögliche Konflikte mit den Regeln 6-4. (Caddie) und 8-1.
(Belehrung) beachtet werden.
Aufgrund der relativ geringen Erfahrung mit Golfspielern mit geistigen Behinderungen kann
derzeit ihren Bedürfnissen in den Golfregeln noch nicht entsprechend Rechnung getragen werden.
Da sich inzwischen aber immer mehr Menschen mit geistiger Behinderung für das Golfspiel
entscheiden, wird es notwendig sein, sicherzustellen, dass die Regeln auch insoweit
angemessen angepasst werden, um allen speziellen Anforderungen gerecht zu werden.
12.6 Verschiedenes
Golfspieler mit anderen Behinderungen
Es gibt viele Golfspieler, die unter physischen Einschränkungen zu leiden haben, die zu einem
gewissen Grad von Beeinträchtigung führen und erhebliche Auswirkungen auf ihre Fähigkeit,
Golf zu spielen, haben können. Beispiele dafür sind Golfspieler mit bloßen Sehbehinderungen
und Golfspieler, die aufgrund schwerer Arthritis oder fehlender Finger keinen Schläger halten
können. Für sie gelten die hier genannten Regeländerungen nicht spezifisch. In Fällen, in
denen ein Hilfsgerät - wie etwa eine Stütze oder Greifhilfe - diesen Personen das Spielen
ermöglicht, wird der Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews (R & A) dies überprüfen und
von Fall zu Fall eine Entscheidung darüber fällen, ob die Verwendung eines solchen Hilfsmittels
einen Verstoß gegen Regel 14-3. (Künstliche Hilfsmittel und ungebräuchliche Ausrüstung)
darstellt oder nicht. Jeder Spieler kann beim R & A schriftlich eine Regelentscheidung für die
Hilfsgeräte beantragen, die er verwenden möchte.
Etikette - Höflichkeit auf dem Platz, Spieltempo
Dieser Abschnitt der Golfregeln lautet:
Im allgemeinen Interesse ist stets ohne Verzug zu spielen.....
Kann ein Spiel seine Position auf dem Platz nicht behaupten und bleibt um mehr als ein
volles Loch hinter den vorausgehenden Spielern zurück, so muss es die nachfolgenden
Spieler zum Überholen auffordern.
Sowohl Golfspieler ohne Behinderung als auch Golfspieler mit Behinderung sollten sich nach
besten Kräften bemühen, ihr Spieltempo und ihre Position auf dem Platz zu halten. Dieser
Punkt bedarf daher keiner besonderen Aufmerksamkeit.
Etikette - Schonung des Golfplatzes
Auf dem gesamten Golfplatz muss der Spieler dafür sorgen, dass jegliche Schäden durch Spikes,
Räder oder andere Hilfsgeräte wieder beseitigt werden. Auf dem Grün sollten derartige
Schäden behoben werden, nachdem alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben. Bei
bestimmten Wetter- oder Bodenbedingungen kann es Golfspielern mit Behinderung - meist
vorübergehend - untersagt werden, bestimmte Hilfsgeräte zu benutzen.
Es ist zu hoffen, dass die aktuellen Entwicklungen von Hilfsgeräten dazu führen werden, die
Beanspruchung des Platzes und der Grasnarbe weiter zu reduzieren. Es könnte auch erforderlich
sein, die Öffentlichkeit besser über die wirklichen - nicht bloß die wahrgenommenen
- Auswirkungen dieser Geräte auf die Grasnarbe aufzuklären.
Regel 6-7. (Unangemessene Verzögerung)
Die Auslegung und Anwendung dieser besonderen Regel bringt bereits bei Golfspielern ohne
Behinderung erhebliche Schwierigkeiten mit sich. Eine Vorgehensweise vorzuschlagen, wie
diese Regel speziell für Golfspieler mit Behinderung angewandt werden soll, ist genauso
schwierig. Natürlich liegt in der Festlegung dessen, was eine unangemessene Verzögerung
darstellt, bereits eine subjektive Einschätzung, was besondere Umsicht der Spielleitung erfordert.
In diesem Zusammenhang wird bei Golfspielern mit Behinderung eine etwas großzügigere
Auslegung dessen vorgeschlagen, was eine unangemessene Verzögerung darstellt. Letztendlich
muss jede Spielleitung selbst entscheiden, welche Kriterien sie zum Messen einer
unangemessenen Verzögerung als sinnvoll erachtet, wobei die Schwierigkeit des Golfplatzes,
die Wetterbedingungen und die Platzbeschaffenheit in Betracht zu ziehen sind. Der Spielleitung
eine allgemein gültige konkrete Anleitung an die Hand geben zu wollen, ist wohl unrealistisch.
Vorgaben
Zwar obliegt die Verwaltung und die Vergabe der Vorgaben nicht dem R & A, doch zeigen sich
beim Festsetzen von Vorgaben für Golfspieler mit Behinderung sofort zwei Probleme. Erstens
kann das jeweils anwendbare Vorgabensystem erst dann für Golfspieler mit Behinderung
angepasst werden, wenn eine Anpassung der Golfregeln vereinbart wurde. Regel 28 (Ball
unspielbar) und seine Anwendung auf einen Golfspieler im Rollstuhl, dessen Ball in einem Bunker
liegt, dient als gutes Beispiel. Eine Lösung des mit dieser Regel verbundenen Vorgabenproblems
wird notwendig sein, um z. B. die Diskrepanz zu beseitigen, die auftritt, wenn ein
Golfspieler mit Behinderung seine Vorgabe auf einem Golfplatz mit nur wenigen Bunkern
erlangt, während ein anderer Golfspieler mit der gleichen Behinderung seine Vorgabe auf
einem Golfplatz erlangt, der sehr viele Bunker aufweist.
Das zweite Problem betrifft die Art der Vorgabe, die ein Golfspieler mit Behinderung erhalten
soll, wenn die Golfregeln und das entsprechende Vorgabensystem für Golfspieler mit Behinderung
angepasst wurden - soll es eine normale Vorgabe sein, eine provisorische Vorgabe,
eine lokal begrenzte Vorgabe oder eine sonstige Vorgabe? Die Antwort kann je nach Vorgabensystem
verschieden sein und hängt zumindest teilweise davon ab, inwieweit die angepassten Regeln (die von Golfspielern mit Behinderung verwendeten Regeln) von den eigentlichen Golfregeln abweichen.
Zusammenfassung
Diese Änderung der Golfregeln für Golfspieler mit Behinderung ist dazu gedacht, ein Mittel zur
Verfügung zu stellen, mit dem Golfspieler mit Behinderung mit Golfspielern ohne Behinderung
oder Golfspielern mit einer anderen Art von Behinderung auf gerechter Basis spielen können.
Es ist zu hoffen, dass alle Probleme zumindest abgedeckt sind, doch ist zu erwarten, dass weitere
Analysen und Änderungen notwendig sein werden, wie es auch bei den Offiziellen Golfregeln
der Fall ist.